ANTRÄGE
Bestellung des kostenloses Schülertickets der BVG
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Kostenlos mit Bus und Bahn fahren
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Für alle Schülerinnen und Schüler bis zum 16. Lebensjahr ist die Benutzung von Bus und Bahn im Tarifbereich AB kostenfrei.
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Voraussetzung: Beantragung einer BVG-fahrcard.
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Zur Beantragung und weitere Informationen finden Sie hier
Bestellung des kostenlosen Schülertickets, so funktioniert es:
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Legen Sie ein Passfoto Ihres Kindes/ Ihrer Kinder und deren Schülerausweis/e bereit.
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Mit dem Smartphone ist es einfacher, daher klicken Sie hier oder scannen Sie den QR-Code und folgen Sie den Anweisungen.
Informationen entnommen von www.bvg.de/de/tickets-und-tarife/alle-abos/schuelerticket-berlin
Beantragung des Berlin Passes-BuT
Vorteile
Für alle, die Leistungen vom Staat erhalten: der berlinpass-BuT
Falls Sie ALG II, Wohngeld, Sozialhilfe, Sozialgeld oder sonstige Leistungen z.B. vom Jugendamt, oder dem Landesamt für Flüchtlinge erhalten, ist Ihr Kind automatisch für einen berlinpass-BuT berechtigt.
Auf diese Leistungen haben Sie mit den berlinpass-But Anspruch:
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150€ pro Schuljahr für Schulausstattung (100€ im ersten, 50€ im zweiten Halbjahr)
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Kostenübernahme für Schulausflüge
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Kostenübernahme für mehrtätige Klassenfahrten
Weitere Leistungen: Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
Höhe der Leistung:
Es werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kosten in Höhe von pauschal 15 Euro im Monat übernommen für
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Mitgliedschaft in Vereinen (Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit)
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Musikunterricht,
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vergleichbare Kurse oder
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Aktivitäten kultureller Bildung sowie
die Teilnahme an Freizeitfahrten.
Darunter fallen nicht nur monatliche Mitgliedsbeiträge, sondern auch
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einmalige Veranstaltungen,
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der „Superferienpass“ vom Jugendkulturservice,
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Angebote in der Gruppe für Babys und Kleinkinder (PEKIP-Kurse, Gruppenschwimmen, musikalische Früherziehung etc.),
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Hausaufgabenbetreuung in der Gruppe,
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Gebühren in Fitnessstudios und vieles mehr.
Das gemeinsame Erleben steht im Vordergrund.
Berlinpass-BuT beantragen, so funktioniert es:
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Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner
Und das sind Ihre Ansprechpartner:-
für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld das Jobcenter
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für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag die Wohngeldstelle
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für Empfänger von Sozialhilfe das Sozialamt
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für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Zu den Informationen für die Beantragung
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Beantragen Sie dort den berlinpass-BuT
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Die Beantragung funktioniert formlos, d.h, Sie müssen vorher keinen Antrag ausfüllen und einreichen.
Sie teilen dem Sachbearbeiter mit, daß Sie für Ihr Kind einen Berlinpass-BuT ausgestellt haben möchten. (Passfoto ist nicht zwingend erforderlich)
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Berlinpass-BuT beim Sekretariat vorzeigen.