Anträge
Bestellung des kostenloses Schülertickets der BVG
Kostenlos mit Bus und Bahn fahren
Für alle Schülerinnen und Schüler bis zum 16. Lebensjahr ist die Benutzung von Bus und Bahn im Tarifbereich AB kostenfrei.
Voraussetzung: Beantragung einer BVG-fahrcard.
Zur Beantragung und weitere Informationen finden Sie hier
Bestellung des kostenlosen Schülertickets, so funktioniert es:
Legen Sie ein Passfoto Ihres Kindes/ Ihrer Kinder und deren Schülerausweis/e bereit.
Mit dem Smartphone ist es einfacher, daher klicken Sie hier oder scannen Sie den QR-Code und folgen Sie den Anweisungen.
Informationen entnommen von www.bvg.de/de/tickets-und-tarife/alle-abos/schuelerticket-berlin



Beantragung des Berlin Passes-BuT
Vorteile
Für alle, die Leistungen vom Staat erhalten: der berlinpass-BuT
Falls Sie ALG II, Wohngeld, Sozialhilfe, Sozialgeld oder sonstige Leistungen z.B. vom Jugendamt, oder dem Landesamt für Flüchtlinge erhalten, ist Ihr Kind automatisch für einen berlinpass-BuT berechtigt.
Auf diese Leistungen haben Sie mit den berlinpass-But Anspruch:
150€ pro Schuljahr für Schulausstattung (100€ im ersten, 50€ im zweiten Halbjahr)
Kostenübernahme für Schulausflüge
Kostenübernahme für mehrtätige Klassenfahrten
Weitere Leistungen: Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
Höhe der Leistung:
Es werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kosten in Höhe von pauschal 15 Euro im Monat übernommen für
Mitgliedschaft in Vereinen (Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit)
Musikunterricht,
vergleichbare Kurse oder
Aktivitäten kultureller Bildung sowie
die Teilnahme an Freizeitfahrten.
Darunter fallen nicht nur monatliche Mitgliedsbeiträge, sondern auch
einmalige Veranstaltungen,
der „Superferienpass“ vom Jugendkulturservice,
Angebote in der Gruppe für Babys und Kleinkinder (PEKIP-Kurse, Gruppenschwimmen, musikalische Früherziehung etc.),
Hausaufgabenbetreuung in der Gruppe,
Gebühren in Fitnessstudios und vieles mehr.
Das gemeinsame Erleben steht im Vordergrund.
Berlinpass-BuT beantragen, so funktioniert es:
Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner
Und das sind Ihre Ansprechpartner:für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld das Jobcenter
für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag die Wohngeldstelle
für Empfänger von Sozialhilfe das Sozialamt
für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Zu den Informationen für die Beantragung
Beantragen Sie dort den berlinpass-BuT
Die Beantragung funktioniert formlos, d.h, Sie müssen vorher keinen Antrag ausfüllen und einreichen.
Sie teilen dem Sachbearbeiter mit, daß Sie für Ihr Kind einen Berlinpass-BuT ausgestellt haben möchten. (Passfoto ist nicht zwingend erforderlich)
Berlinpass-BuT beim Sekretariat vorzeigen.
